Förderung Alarmanlage

Derzeit bieten 3 Bundesländer in Österreich eine Alarmanlagen Forderung an. Oberösterreich, Niederösterreich und das Burgenland.

Förderung Alarmanlage Oberösterreich

Das Land Oberösterreich möchte seine Bürger dazu bewegen in ihre Sicherheit zu investieren, indem sie ihnen finanziell bei der Anschaffung einer Alarmanlage unter die Arme greift. Hier haben Sie die Möglichkeit, 30% bis maximal 1.000€ Ihrer Investitionssumme zurückzuerhalten.

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer/Mieter von Eigenheimen
  • Eigentumswohnungen
  • Mietwohnungen

Wie Sie die Förderung für Ihre Alarmanlage beantragen

Beantragen tun Sie die Förderung für Ihre Alarmanlage bei der Abteilung Wohnbauförderung, am Bahnhofsplatz 1 in 4021 Linz. Das hierfür benötigte Formular SGD-Wo/E-23 finden Sie auf der offiziellen Homepage des Landes Oberösterreich. Klicken Sie dafür einfach auf diesen Link www.land-oberoesterreich.gv.at und folgen Sie dem Pfad: Themen > Bauen und Wohnen > Förderungen > Formulare.

Förderung Alarmanlage Niederösterreich (bis 31.12.2023)

Für folgende Maßnahmen kann bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. einem Reihenhaus oder bei einer Wohnung im Mehrfamilienhaus ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 30 % gewährt werden, maximal jedoch in nachstehend genannter Höhe:

  • Elektronischer Schutz:
    Einbau einer Alarmanlage: bis zu € 1.000,–
  • Mechanischer Schutz:
    Einbau einer Sicherheitseingangstür (Widerstandsklasse von mind. 3): bis zu € 1.000,–

Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. Reihenhaus muss beim Einbau einer Sicherheitseingangstür ein Gesamtschutz gegeben sein (bestehende Sicherheitsfenster und Sicherheitstüren oder Alarmanlage).

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer/Mieter von Eigenheimen
  • Eigentumswohnungen
  • Mietwohnungen

Wie Sie die Förderung für Ihre Alarmanlage beantragen

Zum Online Formular.

Förderung Alarmanlage Burgenland

Das Burgenland unterstützt seine Bürger finanziell dabei sich mit einer Alarmanlage gegen einen Einbruch und dessen Folgen zu schützen. Hier können Sie 30% Ihres Geldes bis maximal 1.000€ Ihrer Investitionssumme erstattet bekommen. Achten Sie darauf den Antrag bis spätestens 6 Monate nach dem Einbau bzw. der Inbetriebnahme der Alarmanlage bei der zuständigen Stelle einzureichen. Wir haben Ihnen die wichtigsten Infos zusammengestellt.

Was wird gefördert?

  • Alarmanalage bis zu 1.000€
  • Alarmanlage mit Videoüberwachungsanlage bis zu 1.500€
  • Aufrüstung einer bestehenden Alarmanlage mit Videoüberwachungsanlage bis zu 500€

Für Informationen zu weiteren Förderungsmöglichkeiten schauen Sie gerne bei dem folgenden Link vorbei www.burgenland.at/themen/wohnen/sicheres-wohnen/alarmanlagen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Personen mit Hauptsitz im Burgenland, österreichische Staatsbürger oder diesen Gleichgestellte (z.B. EU-Bürger).

  • Eigentümer
  • Mieteigentümer
  • Wohnungseigentümer
  • Bauberechtigte
  • Mieter
  • Pächter

Wie Sie die Förderung für Ihre Alarmanlage beantragen

Um Ihre Förderung zu beantragen, reichen Sie einfach das benötigte Formular bei der burgenländischen Landesregierung in der Abteilung 3 – Finanzen, Hauptreferat Wohnbauförderung in 7000 Eisenstadt (Europaplatz 1) ein. Das Formular finden Sie unter www.burgenland.at/themen/wohnen/sicheres-wohnen/alarmanlagen.

Mit einer Auszahlung kann in der Regel 2-8 Wochen nach dem Antrag gerechnet werden. Für die Beantragung benötigen Sie außerdem ein Installationsattest, welches wir Ihnen nach der Installation Ihrer Alarmanlage aushändigen, damit Sie dieses ganz einfach mit den restlichen Förderungsunterlagen an der zuständigen Stelle einreichen können.

Machen Sie gerne ein Beratungsgespräch mit uns aus, in dem wir ein für sie individuelle zugeschnittenes Sicherheitskonzept ausarbeiten, damit auch Sie von der Alarmanlagen-Förderung profitieren können und schauen Sie gerne auf unserer Alarmanlagen-Homepage vorbei!

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